Rechtliche Hinweise

Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen

Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besuchenden ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend zu nutzen.